- Reiserecht
- Urteile
Baulärm am Urlaubsort
Reiserecht
Bei der Beeinträchtigung einer Reise durch eine rund um das gebuchte Hotel liegende und Tag und Nacht betriebene Großbaustelle ist eine Minderung des Reisepreises von 60% sowie ein Schadensersatzanspruch wegen verdorbenen Urlaubes in Höhe von 60,- DM/Tag gerechtfertigt.
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