Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten bei reisevertraglichen Ansprüchen

Reiserecht

Bekanntermaßen werden reisevertragliche Ersatzansprüche in einer Vielzahl von Fällen nicht reibungslos vom Veranstalter anerkannt, sondern erst im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten geklärt. Dementsprechend ist es einer Naturpartei - auch wegen des drohenden Ausschlusses mit etwaigen Ansprüchen - nicht zumutbar, etwaige Ansprüche zunächst selbst zu verfolgen. Somit können auch außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden.


AG Hamburg-St. Georg, 09.07.2014 - Az: 911 C 237/14

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Warren, Frankfurt am Main

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Christa Wagner, Schwabenheim