Durch den
Reisevertrag ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, für den
Reisenden bestimmte Reiseleistungen zu erbringen. Als Gegenleistung erhält der Veranstalter vom Reisenden den vereinbarten
Reisepreis.
Während die Einzelheiten des Vertrags von den Wünschen und der Auswahl des Reisenden abhängen, werden die für alle Verträge gleichermaßen geltenden Vertragsbestandteile in den
AGB ( „Allgemeine Reisebedingungen“) geregelt.
Normiert wird der Vertragsinhalt u.a. durch die Regelungen im
BGB sowie der
EU-Pauschalreiserichtlinie. Zum Nachteil des Verbrauchers darf hiervon nicht abgewichen werden.
Die AGB dürfen zudem keine überraschenden Klauseln enthalten - solche Klauseln sind unwirksam.
Die AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Reiseveranstalter vor Vertragsabschluss klar und unmissverständlich auf sie hinweist (im Allgemeinen im
Reiseprospekt), der Reisende von ihnen auf zumutbare Weise Kenntnis nehmen kann und mit der Verwendung einverstanden ist.
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