Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als
Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle
Reisen anbietet.
Dies umfasst Anbieter, der ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für die gleiche Reise anbietet sowie Anbieter, die in ihrer Werbung Begriffe wie „
Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ verwenden.
Den Reiseveranstalter treffen
Informationspflichten. Diese sind größtenteils unmittelbar im Gesetz geregelt. Informationspflichtig ist sowohl der Reiseveranstalter selbst als auch ein von ihm eingeschalteter Vermittler (
Reisebüro).
Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass
Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter in seinen Zuständigkeitsbereich (z.B. Hotel, Kreuzfahrtschiff) geschaffen werden.
Der Reiseveranstalter haftet zudem für
Mängel einer von ihm angebotenen (Pauschal-)Reise.
Reisende sind gesetzlich vor der
Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt.
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