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Badeverbot wegen Haiangriffen - Reisemangel?
Reiserecht
Im vorliegenden Fall ging es um einen Pauschalurlaub auf den Seychellen. Da es kurz vor Reisebeginn zu einem Haiangriff auf einer der Inseln gekommen war, sprachen die örtlichen Sicherheitsbehörden für einzelne Strände ein Badeverbot aus. Dieses bestand auch zum Zeitpunkt der Anreise der betroffenen Reisenden.
Die Reisenden sahen das Badeverbot als Beeinträchtigung an und forderten die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung vom Veranstalter zurück.
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