Änderung des Flughafens und die Verringerung der Reisedauer einer Pauschalreise

Reiserecht

Wird bei einer Pauschalreise vom vertraglich vorgesehenen Flughafen abgewichen und kommt es hierdurch zu einer Verringerung der Reisedauer um einen Tag, so ist eine Minderung des Tagesreisepreises um 100 % angemessen.

Dies stellt auch bei einer Pauschalreise insgesamt keine bloße Unannehmlichkeit mehr dar, die von dem Reisenden asl zumutbar hinzunehmen sind.

Flugzeitenänderungen sind im allgemeinen dann als Reisemangel anzusehen, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen sind und insbesondere auch die Nachtruhe des Reisenden beeinträchtigt wird.

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