Auch ältere Menschen dürfen Urlaub machen!

Reiserecht

Vom Reiseveranstalter kann nicht verlangt werden, ältere, pflegebedürftige Menschen im Rahmen ihres Urlaubs von anderen Reisenden abzusondern und zu isolieren. Daher ist ein Hotel mit überwiegend pflegebedürftige Gästen auch kein minderungsrelevanter Reisemangel. Es muss dem Veranstalter

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Steffen Gayde, Rotthalmünster