Baustellenlärm - 25% Minderung!

Reiserecht

Muß ein Reisender dauerhaften und intensiven Baustellenlärm ertragen, so kann der Reisepreis um 25% gemindert werden. Handelt es sich faktisch um eine Pauschalreise, so ist der Gesamtreisepreis heranzuziehen.
Vorliegend wurde die Reise als "Sportreise" angeboten. Daher ist eine Trennung in

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Balsing, Erzgebirge

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