Muß ein Reisender dauerhaften und intensiven Baustellenlärm ertragen, so kann der Reisepreis um 25% gemindert werden. Handelt es sich faktisch um eine Pauschalreise, so ist der Gesamtreisepreis heranzuziehen.
Vorliegend wurde die Reise als "Sportreise" angeboten. Daher ist eine Trennung in