300 Liegen für 1000 Gäste - Mangel!

Reiserecht

Es liegt ein Reisemangel vor, wenn lediglich 300 Liegen für ca. 1000 Gäste bereit stehen und statt 27 nur 10 Wasserrutschen vorhanden sind.
Kein Mangel ist es indes, daß bei Buffetverpflegung keine Getränke

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