- Reiserecht
- Urteile
Änderungen der Einreisebestimmungen - Hinweispflicht des Veranstalters?
Reiserecht
Ändern sich nach Vertragsschluss die Einreisebedingungen des Ziellandes, so besteht keine Hinweispflicht des Veranstalters. Eine Schadensersatzpflicht bei unterlassener Information besteht daher nicht. Zwar ist bei Buchung grundsätzlich ungefragt über die im jeweiligen Durchreiseland oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten, hierzu genügt jedoch ein entsprechender Hinweis bei Buchung. Zwischen Buchung und Reiseantritt ist der Veranstalter lediglich verpflichtet, über unvorhersehbare Ereignisse im Zielgebiet zu informieren. Die Änderung von Einreisebedingungen fällt nicht darunter.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.105 Beratungsanfragen
Wir haben einen Rasenmäher für 300 EUR gekauft. Nach einem Tag sprang er nicht mehr an, weil ein kleines Holzstück im Rasen lag.
Nach einem ...
Familie Suri, München
Hatte 2 Fragen. Beide auf den Punkt fundiert und ausführlich beantwortet!! Besser gehts nicht. Danke
Verifizierter Mandant