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Aufklärungspflicht über Pass- und Visumserfordernisse bei reinem Reisevermittlungsvertrag?
Reiserecht
Bei einem reinem Reisevermittlungsvertrag gehört die Unterrichtung über Pass- und Visumserfordernisse nicht zur Beratung bei der Auswahl einer Reise. Dies gehört vielmehr zur Durchführung der Reise, die zu dem mit dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrag zählt.
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Wolfgang Helm, Hamburg