Aufklärungspflicht über Chikungunya-Virus?

Reiserecht

Da sich mit ausreichendem Mückenschutz vor dem Chikungunya-Virus geschützt werden kann, stellt dieser keine erhebliche Gefährdung für Leib oder Leben des Reisenden dar. Insoweit besteht keine Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters bezüglich des Chikungunya-Virus.


AG München, 23.10.2007 - Az: 114 C 19795/06

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Balsing, Erzgebirge

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