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Aufklärungspflicht über Chikungunya-Virus?
Reiserecht
Da sich mit ausreichendem Mückenschutz vor dem Chikungunya-Virus geschützt werden kann, stellt dieser keine erhebliche Gefährdung für Leib oder Leben des Reisenden dar. Insoweit besteht keine Aufklärungspflicht des Reiseveranstalters bezüglich des Chikungunya-Virus.
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Ich war mit der Beratung sehr zufrieden. Sie war sehr ausführlich und konnte meine Bedenken definitiv lindern. Vielen Dank
Balsing, Erzgebirge
Ich kann das Portal nur empfehlen, auch ich war anfangs skeptisch... aber die Erfahrung lehrt etwas anderes :-)
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