Aufklärungspflicht über Einschränkungen im Ramadan

Reiserecht

Wurde ein Reisender bei Reisebuchung in den Oman auf den Fastenmonat Ramadan hingewiesen, so sind hierdurch entstehende Einschränkungen hinzunehmen. Es ist nicht erforderlich, über den Umfang der Einschränkungen aufzuklären, sofern der Reisende erklärte, zu wissen, was Ramadan sei.


AG Dortmund, 21.02.2007 - Az: 427 C 1645/06

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