- Reiserecht
- Urteile
Auf den Eindruck kommt es an ...
Reiserecht
Derjenige, der den Eindruck erweckt, die Gesamtheit der Vertragsleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen, ist Reiseveranstalter. Sofern die Leistungen von mehreren erbracht werden, so ist der derjenige Reiseveranstalter, bei dem gebucht wird, der die Reisebestätigung erteilt, das Reiseangebot abgegeben und die Zahlung entgegen genommen hat.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.939 Beratungsanfragen
Umgehende, kompetente Antwort . Danke
Gerne wieder.
Verifizierter Mandant
Die Bewertung meines Problems erfolgte von einem Tag auf den anderen, was ich als sehr positiv bewerten möchte. Der Preis steht in keinem Verhältnis ...
Mieterverein bueig WA München-Nord c.o. Franzmann Egon, 80937 München