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Ankunftszeit des Rückflugs leicht verschoben – Kündigung?
Reiserecht
Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die Ankunftszeit des Rückfluges von 22:10 (Buchung) auf 0:35 am Folgetag zu verlegen, da die Reisezeit somit über den letzten Reisetag hinausgeht. Da die Verschiebung jedoch eine unwesentliche Änderung des Reisevertrages ist, kann der Reisende hierauf keine Kündigung stützen.
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