Auch bei Reisegewinn Sicherungsschein?

Reiserecht

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, beiden Reiseteilnehmern einen Sicherungsschein auszuhändigen, wenn der Reisegewinner seine Möglichkeit nutzt, einen anderen Gast zur vollen Belegung des Doppelzimmers mitzunehmen.


OLG München - Az: 6 U 4175/99

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