Es besteht eine Verpflichtung des Reisebüros, den Reisenden über die günstigste Startmöglichkeit für eine Urlaubsreise zu informieren. Ein etwaiger zu viel gezahlter Betrag kann vom Reiseveranstalter, der für den vom Reisebüro verursachten Schaden haftet, zurück verlangt werden.Bietet ein Reiseveranstalter seine Reisen über Reisebüros an, so nimmt er dabei ein besonderes Vertrauen seiner Kunden in Anspruch, durch das Personal der Buchungsstellen über erhebliche Umstände des beabsichtigten Vertrags wie z.B. die Reisepreisberechnung, die für einen durchschnittlichen Kunden ausschließlich anhand des
Katalogs im Regelfall nur schwer nachvollziehbar ist, sachkundig aufgeklärt zu werden.
Dieses in Anspruch genommene Vertrauen rechtfertigt es, dem Veranstalter in den Fällen, in denen sich der Reisende für ein bestimmtes Hotel sowie eine bestimmte Reisezeit entschieden hat und nunmehr nur noch die Modalitäten der Transportleistung klärungsbedürftig sind, gewisse Beratungspflichten über die interessengerechte Ausgestaltung des Transports aufzuerlegen.
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