Ansprüche nicht beim Reisebüro anmelden!

Reiserecht

Wird in den AGB eines Reiseveranstalters verlangt, dass Ansprüche nur dem Reiseveranstalter gegenüber geltend gemacht werden dürfen, so benachteiligt dies den Reisenden nicht unangemessen. Es ist regelmäßig bekannt, dass die Tätigkeit des Reisebüros mit Vermittlung der Reise abgeschlossen ist. Wendet sich der Reisende dennoch mit Ansprüchen an das Reisebüro, so läuft er Gefahr, die Frist zur Anspruchsmeldung zu verpassen.


AG Bad Homburg - Az: 2 C 3232/98-22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.335 Beratungsanfragen

Es erfolgte von Frau Patrizia Klein eine ausführliche, kompetente Beratung. Die Beantwortung meiner Fragen erfolgte zudem immer innerhalb 24 Stunden. ...

Evelyn Limley, Darmstadt

Sehr gute und ausführliche Beratung. Sehr gut die Möglichkeit auch nachträglich noch Fragen zu stellen um Unklarheiten zu klären. Sehr zu ...

Josef Pscherer, Weiden