Mit dem
Reisekatalog (Reiseprospekt) informiert der
Reiseveranstalter über das Reiseziel und über die Reiseleistungen.
Die Informationen müssen klar, verständlich, leserlich und in hervorgehobener Weise erfolgen. Die gemachten Angaben werden Inhalt des
Reisevertrags. Die vereinbarte Beschaffenheit der
Reise ist vor allem die im Reisekatalog abgegebene Leistungsbeschreibung.
Auch ungünstige Umstände müssen genannt werden. Dabei kommt es bei Beurteilung, ob eine Formulierung hinreichend eindeutig ist, auf die Sicht eines vernünftigen Kunden an.
Wird seitens des Veranstalters auf Missstände, Einschränkungen oder
Mängel hingewiesen, so bestehen wegen dieser keine Rechte des Reisenden auf
Minderung des Reisepreises.
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