Frühstücksbüffet

Reiserecht

Laut Landgericht Frankfurt reicht es aus, wenn mindestens zwei Brötchen derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee in Form eines Büffets angeboten werden.
Bei einem "reichhaltigen Frühstücksbüffet" genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.
Keinesfalls, so die Richter, könne der Gast in einem Land wie Marokko dagegen Schwarz und Knäckebrot erwarten.


AG Frankfurt/Main - Az: 30 C 4289/85-45

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.173 Beratungsanfragen

Ich kann nur bestätigen ,das es für uns auch relativ einfach war und das Anwaltsbüro sehr schnell und unkompliziert gearbeitet hat, was somit zum ...

Rheinländer ,Carsten, Schleiden

Fachlich sehr kompetente Rechtsberatung! kostengünstig, unabhängig und sehr schnell. Jederzeit wieder!

Sascha Mann, Hamburg