Urteile - Höhere Gewalt

Reiserecht

Was passiert mit der Reise bei höherer Gewalt und was gehört eigentlich dazu? Sind Wirbelstürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Terroranschläge oder Streiks höhere Gewalt?

Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das von außen kommt, nicht vorhersehbar ist und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden kann.

Reisewarnungen der Warnzentrale des Auswärtigen Amtes für ein bestimmtes Urlaubsgebiet sind im Allgemeinen als ausreichender Beweis für höhere Gewalt anzusehen.

Wird die Reise wegen höherer Gewalt, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können Reiseveranstalter und Reisender den Reisevertrag kündigen. Ob sich die höhere Gewalt vor oder nach Reisebeginn auswirkt, ist dabei unerheblich.

Folge der Kündigung: der Reiseveranstalter verliert seinen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten (höhere Gewalt), die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

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Urteil

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Friedrich Niessen, Much