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Abflugverspätung bei Rückkehr zum Ausgangsflughafen und zweitem Start
Reiserecht
Bei der Frage der Abflugverspätung kommt es im Falle der Rückkehr des Flugzeuges zum Ausgangsflughafen nicht auf den ersten Start, sondern auf den zweiten Start mit Beförderung der Passagiere zum Zielflughafen an.
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