23 Stunden Verspätung - Ausgleichszahlung?

Reiserecht

Auch bei einem technischen Defekt, der zu einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden (vorliegend 23 Stunden) führt, kann ein Fluggast eine Ausgleichszahlung geltend machen. Es handelt sich bei technischen Defekten regelmäßig nicht um nicht beherrschbare Umstände.
Fluggäste, die einen Zeitverlust von mehr als drei Stunden abweichend von der geplanten Ankunftszeit erleiden, sind wie Fluggäste annullierter Flüge zu behandeln werden und haben damit einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Ein anderes gilt nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände für die Verspätung ursächlich waren. Der behauptete technische Defekt fällt jedoch nicht darunter sondern in die betriebliche Sphäre der Fluggesellschaft.
Die Folge: Die Kläger hatten jeweils Anspruch auf eine Ausgleichzahlung i.H.v. Euro 400,00, da die Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen knapp unter 3.500 km betrug.


LG Darmstadt, 16.06.2010 - Az: 7 S 200/08

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