- Reiserecht
- Urteile
5 Stunden Flugzeitverlängerung - Reiserücktritt?
Reiserecht
Zwar ist grundsätzlich eine Änderung der Flugzeiten bei vorherigem Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Zeiten zulässig, der Reisende ist dennoch zum Rücktritt berechtigt, wenn es sich um eine wesentliche Änderung der Reiseleistung handelt. Dies ist dann der Fall, wenn die Flugzeit sich von 14 Stunden plus Zeitverschiebung auf 19 Stunden plus
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