Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 359.921 Anfragen

Abflugverspätung um 25 Stunden

Reiserecht

Es liegt eine erhebliche Verspätung vor, wenn der Flug 25 Stunden nach der vereinbarten Zeit durchgeführt wird. Nur dann, wenn am Tag des tatsächlichen Abfluges ein weiterer planmäßiger Flug des ausführenden Luftfrachtführers mit der gleichen Flugnummer wie am Vortag angesetzt gewesen wäre und der Reisende mit diesem Flug befördert wurde, ist eine Annullierung anzunehmen. Dem Reisenden steht bei einer solchen Verspätung eine Minderung des Flugpreises um 30% zu.


AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - Az: 3 C 109/06 (33)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr Jump *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.921 Beratungsanfragen

Mir wurde schnell und ausführlich geholfen. Zwei mal wurden mir meine Rückfragen zügig und ohne Aufpreis beantwortet. Vielen Dank an Frau Patrizia ...

Gina Grave , Duisburg

Danke schön

Verifizierter Mandant