Abflug bei Billigreise erst nach 5 Stunden

Reiserecht

Eine Verzögerung des Abfluges um 5 Stunden und 50 Minuten ist bei einem äußerst günstigen Reisepreis (ca. EUR 330,00 für Hin- und Rückflug sowie eine Woche Halbpension) unerheblich und stellt keinen Mangel dar.


AG Düsseldorf - Az: 46 C 548/97

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Ich war sehr skeptisch .... bin aber eines besseren belehrt worden. Vielen Dank !

Katrin Vieser, Freiburg