Acht Stunden und 50 Minuten verspäteter Abflug

Reiserecht

Verspätete sich der Flug bei einer Flugreise von Frankfurt nach Mallorca und acht Stunden und 50 Minuten, so kann der Preis um fünf Prozent gemindert werden.


AG Bad Homburg, 04.04.2001 - Az: 2 C 333/01 (20)

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