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Abflug: Ständige Vertröstung bis in die Nacht hinein
Reiserecht
Die Reisenden wurden bis spät in die Nacht vom Personal des Charter-Carriers vertröstet, ohne dass ihnen jemand sagen konnte, wann der Flieger starten wird. Das AG Fresing verurteilte den Reiseveranstalter zur Rückzahlung des vollen Reisepreises. Die Urlauber sollten ursprünglich um 19:25 Uhr abfliegen, der Flieger hob aber erst um 2:30 Uhr ab.
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