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Notfall im Flugzeug
Reiserecht
Kommt es während eines Flugs zu einer medizinischen Notfallsituation, so kann eine außernplanmäßige Landung erforderlich werden, um die Versorgung des Reisenden sicherzustellen. Der Flugkapitän kann hierzu selbständig eine Sicherheitslandung veranlassen und verantworten. Auch wenn eine Abstimmung mit dem Bordpersonal und einem eventuell an Bord befindlichen Arzt erfolgt, gilt letzen Endes die Entscheidung des Flugkapitäns; diese erfolgt im Zweifel zugunsten des Reisenden.
Muß ein passender Flughafen angesteuert werden und eine medizinisch initiierte Sicherheitslandung durchgeführt werden, verursacht dies nicht unerhebliche Kosten, für die die Krankenversicherung des Reisenden aufkommen muß und dies i.a. auch ohne Probleme tut. Einige Airlines tragen diese Kosten auch selber.
Ein im Flugzeug anwesender Arzt, der in einem solchen Notfall Hilfe leistet, ist bei den großen Fluggesellschaften i.d.R. versichert und wird von diesen von der Haftung freigestellt.
Die mit dem Notfall verbundenen Unannehmlichkeiten für die anderen Reisenden sind ein Fall höherer Gewalt und somit hinzunehmen. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
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Letzte Änderung:
01.07.2018
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