Kreditkarten

Reiserecht

Einen Kreditkarten-Blanko-Beleg als Sicherheitsleistung zu hinterlegen sollte man sich gut überlegen. Dieses gilt insbesondere im Urlaub. Wird diese Sicherheitsleistung mißbraucht, so bleibt einem keine Gelegenheit diesem Mißbrauch zu widersprechen. Mit der Unterschrift leisten Sie eine endgültige Verfügung über den betroffenen Geldbetrag. Dieser unterschriebene Beleg kann nicht rückgängig gemacht werden. (OLG München, Urteil v. 16.4.99, Az. 5 U 6738/98). Ohne Absicherung einen solchen Blanko zu unterschreiben ist keinesfalls ratsam. Ist dies dennoch notwendig, so sollten Sie auf jeden Fall den Kundendurchschlag an sich nehmen.

Die Zahlung ohne Unterschrift wird erst durch Sondervereinbarungen mit den Kreditkartenunternehmen möglich.

Sie können jeder Karten-Abbuchung uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt widersprechen. Der Zahlungsempfänger hat sodann seinen Anspruch nachzuweisen. Fehlt hier eine Unterschrift auf einem Kreditkartenbeleg, liegt keine vom Kunden unterschriebene Rechnung i.V.m. den Kreditkartendaten vor, sind die Chancen der Rückerstattung recht hoch.

Letzte Änderung: 10.01.2023

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Mählig, Leipzig