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Durchsetzung reisevertraglicher Ansprüche
Reiserecht
Wird eine Reise zum Fiasko, weil etwa der Hinflug verspätet, das Gepäck nicht angekommen, das Hotel schlecht und die zugesagte Ruhe infolge naher Baustelle nicht zu finden ist, so betrifft das meist nicht nur einen Reisenden allein. Vielmehr existieren meist Mitreisende, Partner oder zufällige Leidensgenossen vor Ort.
Sollen dann im nachhinein Ansprüche gegen den Reiseveranstalter gerichtlich durchgesetzt werden, so bietet es sich an, einem der Reisenden die Ansprüche zwecks Geltendmachung abzutreten. Dieses vorgehen hat zwei ganz entscheidende Vorteile:
Zum einen sind sowohl Gerichts- als auch Anwaltsgebühren degressiv ausgestaltet. Das bedeutet folgendes: Je höher der einzuklagende Betrag, desto geringer sind die prozentual hierfür anfallenden Gebühren.
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Letzte Änderung:
01.07.2018
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