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Was muss ich bei der Zahlung des Reisepreises beachten?

Reiserecht

Der Reisepreis muss im Reisevertrag, im Prospekt und in der Reisebestätigung grundsätzlich als Endpreis, also einschließlich obligatorischer Nebenkosten und der Mehrwertsteuer in EURO angegeben werden. Die Angabe von bloßen Circa - Preisen ist nicht erlaubt. Gesonderte Vermittlungsgebühren dürfen nur verlangt werden, wenn die Buchung über ein vom Veranstalter unabhängiges Reisebüro vorgenommen wird.

Häufig werden Flughafengebühren gesondert verlangt; dies ist in der Regel ebenfalls unzulässig.

Ausnahme:
"Ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter im Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge i.H.v. bis zu 50 EUR für jede Flugstrecke vorbehält, verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht.
BGH Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 23/08".

Genau bestimmt sein müssen ferner die Höhe einer etwaigen Anzahlung und Höhe sowie Fälligkeit der Restzahlung.

Letzte Änderung: 28.09.2023

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Karl-Heinz Stiller, Korschenbroich