Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für unzulässig erachtet:
Angabe im Reiseprospekt | Als Beschreibung für | |
Haus in zentraler Lage | Verkehrslärm | |
Haus in verkehrsgünstiger Lage | Verkehrslärm | |
Aufstrebender Ferienort | Baulärm in der Nachbarschaft | |
Neu eröffnetes Hotel | Nicht abgeschlossene Bauarbeiten | |
Kurzer Transfer zum Flughafen | benachbarten stark frequentierten Militär- und Zivilflugplatz | |
Werbefahrt | Verkaufsreise | |
Eigener Strand | Zum erreichen ist eine Straße zu überqueren | |
Internationales Publikum | Lärm durch Hotelgäste | |
Flughäfennähe | Hotel befindet sich in der Einflugschneise | |
Gelegentlicher Fluglärm | Mehr als 40 Flugzeuge landen und starten täglich im nahegelegenen Flughafen |
Letzte Änderung: 15.09.2019
Dieter Rathke, Frankfurt
Kirill Sarachuk, Cottbus