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Reiseprospekt: Beispiele für erlaubte Formulierungen

Reiserecht

Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für zulässig erachtet:

Angabe im Reiseprospekt Das kann der Reisende erwarten
Hotel für Unternehmungslustige
=
(ständige) Lärmbelastung etwa durch benachbarte Diskothek
Jugendliches Publikum
=
Nichts für Ruhesuchende
Sauber und zweckmäßig
=
wenig Komfort
Meerseite
=
kein unmittelbarer Blick zum Meer
Strand
=
auch Kiesstrand
Kurzer Transfer zum Flughafen
=
Belästigung durch startende und landende Maschinen
Idyllische Lage 
=
Einkaufs- und Vergnügungsmöglichkeiten zu Fuß nicht erreichbar
Direktflug
=
Zwischenlandungen sind möglich (da nicht als Non-Stop-Flug bezeichnet)
Gelegentliche Lärmbelästigungen
=
1 bis 2 Stunden Lärm (nicht dauernd)
Kinderfreundliches Haus
=
Kinderlärm
Schwerpunkt des Nachtlebens
=
Extreme nächtliche Aktivitäten und entspr. Lärm
Beheizbarer Swimmingpool
=
Keine Garantie, daß die Heizung an ist
Naturbelassener Hotelstrand
=
Ungepflegter Strand u.U. mit Abwasserzuläufen
Klimatisierbare Zimmer
=
Keine Garantie, daß die Klimaanlage an ist
Kontinentales Frühstück
=
Brot, Butter, Marmelade, Kaffee/Tee

Letzte Änderung: 11.09.2019

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Gerhard Strauss, Frankreich