Hotelreservierung und Hotelstornierung

Reiserecht

Hotelzimmer werden oft lediglich reserviert und dann nicht genutzt. Hier stellt sich dann die Frage ob und welcher Höhe das Hotel Forderungen an den Reservierenden stellen darf.

Ebenso kommt es vor, dass ein Zimmer wegen Überbuchung gar nicht zur Verfügung steht. Hier stellt sich für den Gast die Frage, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist.

Rechtlich gesehen beinhaltet eine Reservierung die Verpflichtung des Hoteliers, das fragliche Zimmer im vereinbarten Zeitraum für den Reservierenden bereitzuhalten, der Reservierende muss für den Zeitraum den Übernachtungspreis bezahlen.

Reservierungen sind verbindlich

Zunächst einmal gilt, dass eine getätigte Reservierung für ein Hotelzimmer immer verbindlich ist. Ob die Reservierung mündlich, schriftlich, per E-Mail, SMS oder sonst wie erfolgte ist unerheblich. Nur dann, wenn ausdrücklich eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde, ist diese auch nicht verbindlich.

Damit eine solch unverbindliche Reservierung auch beweisbar ist, sollte diese sinnvollerweise ausschließlich in Schriftform erfolgen (Fax, Brief, E-Mail).

Wenn das Hotel überbucht ist

Im Falle einer Überbuchung ist die Sachlage klar: Kann das Zimmer nicht zur Verfügung gestellt werden, so ist das Hotel zum Schadenersatz verpflichtet. Sollten nun Mehrkosten entstehen, so können diese ebenfalls vom Hotel verlangt werden. Dies betrifft u.a. die Kosten für ein Taxi und die Mehrkosten für ein anderes Zimmer.

Aus diesem Grunde erfolgen in der Praxis in solchen Fällen sogenannte „upgrades“ - der Gast bleibt im Hotel und für die Nutzung eines andernfalls leeren Zimmers entstehen dem Hotel i.a. weniger Kosten.

Stornierung einer Reservierung

Bei der Stornierung einer Reservierung dürfte die erste Überraschung sein, dass dies gar nicht so einfach möglich ist. Denn schließlich ist die Reservierung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart wurde. Es kommt also grundsätzlich ein Hotelaufnahmevertrag zur Stande.

Der Reservierende ist daher verpflichtet, die Übernachtungskosten zu zahlen. Auf sein tatsächliches Erscheinen kommt es nicht an.

Kann das Zimmer jedoch noch anderweitig vergeben werden, so ist es möglich, dass man kostenfrei aus der Reservierung herauskommt.

Was kostet den Gast eine Stornierung?

Wie so häufig bei Rechtsfragen, kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Die kostenfreie Stornierung ist bei entsprechender Vereinbarung möglich. Ebenfalls kann kostenlos storniert werden, wenn das Zimmer nicht die gebuchten Eigenschaften hat oder der Hotelier die Stornierung akzeptiert.

Sofern der Reservierende viel Glück hat und das Hotel in der fraglichen Kategorie komplett ausgelastet ist, so muss ebenfalls nichts bezahlt werden, da dem Hotelier kein Schaden entstanden ist.

Der Hotelier ist aber nicht verpflichtet, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um das frei gewordene Zimmer doch noch vermieten zu können.

Andernfalls sind vom Zimmerpreis die ersparten Aufwendungen des Hoteliers (Strom, Essen, Reinigung, etc.) abzuziehen. Der Rest (i.d.R. 80-90%) fällt als Stornokosten an.

Nur dann, wenn ein Hotel freiwillig andere Stornobedingungen anbietet, kommen günstigere Regelungen in Frage. Dies ist jedoch weit verbreitet, so dass in der Praxis bei rechtzeitiger Stornierung niedrige oder gar keine Stornokosten anfallen.

Pauschalentschädigung bei Stornierung

Anstatt der vereinbarten Übernachtungskosten unter Abzug der ersparten Aufwendungen kann das Hotel eine Pauschalentschädigung vom vereinbarten oder betriebsüblichen Beherbergungspreis verlangen. Dies sehen die AGB der Betreiber in der Regel auch so vor.

Für zulässig sind die folgenden Pauschalen erachtet worden:

Stornopauschale Vereinbarte Leistung
90% Übernachtung ohne weitere Leistungen
80% Übernachtung mit Frühstück
70% Übernachtung mit Halbpension
60% Übernachtung mit Vollpension

Kann ein Ersatzgast gestellt werden?

Der Gast ist in der Regel berechtigt, einen Ersatzgast zustellen, wenn er die gebuchte Unterkunft selbst nicht nutzen kann.

Letzte Änderung: 15.09.2023

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.962 Beratungsanfragen

Die Antwort auf meine Fragen erfolgte innerhalb 24 Stunden. Die Ausführungen waren verständlich und so weit ich es beurteilen kann umfassend. Ich ...

Dieter Rathke, Frankfurt

Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!

Jürgen Uwe Martineck, Berlin