- Reiserecht
- Tipps
Reiseveranstalter
Reiserecht
Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.
Reiseveranstalter sind:
- Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
- Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
- Zeitungsverlage für Leserreisen
- Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen
Keine Reiseveranstalter sind:
- Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
- Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
- Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
- Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.
Letzte Änderung:
19.03.2024
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.275 Beratungsanfragen
So eine ausführliche Antwort, ich bin extrem begeistert.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin begeistert, wie schnell das ging. Hatte meine Antwort gut eine halbe Stunde nach der Zahlung. Kann ich nur wärmstens weiter empfehlen!
Christa Wagner, Schwabenheim