Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 360.275 Anfragen

Reiseveranstalter

Reiserecht

Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.

Reiseveranstalter sind:

  • Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
  • Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
  • Zeitungsverlage für Leserreisen
  • Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen

Keine Reiseveranstalter sind:

  • Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
  • Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
  • Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
  • Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.

Letzte Änderung: 19.03.2024

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.275 Beratungsanfragen

So eine ausführliche Antwort, ich bin extrem begeistert.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Ich bin begeistert, wie schnell das ging. Hatte meine Antwort gut eine halbe Stunde nach der Zahlung. Kann ich nur wärmstens weiter empfehlen!

Christa Wagner, Schwabenheim