Ein Reisebüro kann sowohl Reisevermittler als auch Reiseveranstalter sein und bietet Informationen und Buchungsmöglichkeiten für diverse Reisen, Flüge, und Hotelaufenthalte.
Für die Unterscheidung zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler kommt es im Wesentlichen darauf an, wie das Reisebüro gegenüber dem Kunden auftritt.
Maßgeblich ist hierbei allein die Sicht des Reisenden (§ 651a II BGB). Aus diesem Grund ist vom Reisebüro unmissverständlich zu erkennen zu geben, dass vermittelte Leistungen nicht im eigenen Namen erbracht werden sollen, sondern Reiseleistungen von Reiseveranstaltern vermittelt werden.
Im Zweifel ist der Vermittler mit allen rechtlichen Konsequenzen als der Reiseveranstalter zu betrachten.
Letzte Änderung: 20.08.2023
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