Reisevertrag: Rechte und Pflichten für Reisende, Reiseveranstalter und Reisevermittler

Reiserecht

Die Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Reisevertrags ist das Vorliegen eines übereinstimmenden Willens vom Reisenden und dem Reiseveranstalter. Aber nicht bei jedem Vertrag über eine Reiseleistung handelt es sich auch wirklich um einen Reisevertrag.

Wann liegt ein Reisevertrag vor?

Damit ein Reisevertrag vorliegt, reicht eine einzelne Reiseleistung nicht aus, um einen Reisevertrag im Sinne des § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu begründen. Ein Reisevertrag setzt voraus, dass mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise kombiniert werden.

Diese Kombination kann beispielsweise aus Beförderung und Unterkunft bestehen, oder es können weitere Dienstleistungen wie Verpflegung, Unterhaltung oder andere touristische Leistungen eingeschlossen sein.

Das bedeutet, dass für das Vorliegen eines Reisevertrags im Sinne des Reiserechts in der Regel mindestens zwei verschiedene Arten von Leistungen miteinander verknüpft sein müssen. Diese Kombination von Leistungen wird in der Regel als Pauschalreise bezeichnet.

Eine einzelne Leistung, wie beispielsweise lediglich die Buchung eines Fluges oder die Reservierung einer Unterkunft ohne weitere kombinierte Leistungen, würde in der Regel nicht als Reisevertrag im Sinne des Reiserechts gelten.

Pflichten aus dem Reisevertrag

Durch den Reisevertrag verpflichtet sich der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber, in eigener Verantwortung, also nicht lediglich als Vermittler für einen Dritten, eine Reise zu organisieren und durchzuführen. Das Gesetz regelt die Ansprüche, die dabei zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden entstehen, insbesondere auch die Ansprüche, die entstehen, wenn die Reise nicht so verläuft, wie es vereinbart war.

Welche Rolle spielen die Beteiligten?

Reisender

Der Reisende, sei es eine Privatperson oder ein Unternehmen, schließt einen Reisevertrag mit einem Reiseveranstalter, um eine bestimmte Reiseleistung in Anspruch zu nehmen. Der Reisende hat das Recht auf die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Reiseleistung. Im Gegenzug ist er verpflichtet, den vereinbarten Reisepreis gemäß den vertraglichen Bedingungen und Zahlungsmodalitäten fristgerecht zu entrichten.

Im Falle von Problemen oder Mängeln hat der Reisende das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz oder im Extremfall auf Kündigung des Reisevertrags. Der Reisende muss eventuelle Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen, um diesem die Möglichkeit zur Behebung zu geben.

Sollte dies nicht möglich sein oder verweigert der Reiseveranstalter die Abhilfe, so kann der Reisende gemäß § 651m BGB den Reisepreis mindern oder unter Umständen den Reisevertrag kündigen. Zusätzlich hat der Reisende gemäß § 651n BGB unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schadensersatz.

Der Reisende muss die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen beachten, um seine Rechte nicht zu verwirken. Dazu zählen insbesondere die Frist für die Anzeige von Reisemängeln und die Fristen für die Geltendmachung von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen.

Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Leistungen vertragsgemäß zu erbringen und die Reise so anzubieten, wie es im Reisevertrag vereinbart wurde.

Der Reiseveranstalter übernimmt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Reiseleistungen gemäß des Reisevertrags. Er muss sicherstellen, dass die angebotenen Leistungen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen und den gesetzlichen Vorschriften genügen.

Bei auftretenden Mängeln ist der Reiseveranstalter verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben und gegebenenfalls für entstandene Schäden einzustehen.

Der Reiseveranstalter haftet für Schäden, die dem Reisenden aufgrund von Mängeln oder fehlerhaften Leistungen entstehen. Dies beinhaltet sowohl direkte Schäden als auch Folgeschäden, die dem Reisenden infolge der Mängel entstehen.

Vor Vertragsabschluss muss der Reiseveranstalter den Reisenden umfassend über die Reise informieren, insbesondere über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen sowie über die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Reisevertrag ergeben.

Des Weiteren ist er verpflichtet, den Reisenden über die Reisebedingungen, Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen zu informieren.

Reisevermittler

Im Gegensatz zum Reiseveranstalter agiert der Reisevermittler als Vermittler zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Er ist kein Vertragspartner.

Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Reisenden korrekt und umfassend über die vermittelten Reiseleistungen zu informieren und ihm bei der Auswahl einer geeigneten Reise behilflich zu sein. Dazu gehören Informationen über Reisedetails, angebotene Leistungen, Preise, mögliche Risiken und Besonderheiten der Reise.

Im Falle von Fehlinformationen oder unzureichender Beratung haftet der Reisevermittler gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Reisevermittler ist verantwortlich für eine korrekte Abwicklung des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dazu zählt insbesondere die ordnungsgemäße Übermittlung aller relevanten Dokumente und Informationen.

Besonderheiten bei der Buchung im Internet

Bei der Buchung von Reisen im Internet gibt es einige Besonderheiten und rechtliche Aspekte, die sowohl für den Reisenden als auch für den Reiseveranstalter und den Reisevermittler relevant sind.

Informationspflichten

Bei der Buchung im Internet muss der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dem Reisenden alle erforderlichen Informationen klar und verständlich zur Verfügung stellen. Dazu gehören die genauen Details der Reiseleistungen, Preise, eventuelle Zusatzkosten, Stornierungsbedingungen und Versicherungsoptionen.

Verbraucherschutzrechte

Beim Online-Buchungsprozess gelten besondere Verbraucherschutzrechte, die sicherstellen sollen, dass der Reisende vor betrügerischen oder irreführenden Praktiken geschützt ist. Dazu gehört beispielsweise das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, das dem Verbraucher ermöglicht, binnen einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Sicherheit der persönlichen Daten

Sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter oder Reisevermittler sind verpflichtet, die Sicherheit der persönlichen Daten des Reisenden zu gewährleisten und diese gemäß den Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.

Warum wurde der Reisevertrag als Vertragstyp entwickelt?

Den Reisevertrag als gesetzlich eigenständig geregelten Vertragstyp gibt es erst seit 1979. damals wurden die §§ 651 a folgende in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zuvor wurde der Reisevertrag als eine Mischung mehrerer herkömmlicher Vertragstypen wie Werkvertrag, Dienstvertrag und Mietvertrag gewertet. Die Rechtslage war dadurch unübersichtlich.

Das in der Folge geschaffene Reisevertragsrecht dient vor allem dem Schutz des Reiseteilnehmers und zur Vereinfachung der Rechtslage.

Letzte Änderung: 01.12.2023

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