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Bahnreisen: Was Reisende zum Sitzplatz wissen müssen

Reiserecht

Gibt es einen Anspruch auf einen Sitzplatz?

Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat. Die gültige Fahrkarte umfasst lediglich einen Beförderungsanspruch.

Fahrgäste müssen in Deutschland keine Sitzplatzreservierung vornehmen.

Wer die Reise ohne Reservierung antritt und gleichwohl einen freien Platz findet, darf ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen.

Ist ein Zug überfüllt und kann daher aus Sicherheitsgründen nicht weiterfahren, können theoretisch alle Fahrgäste ohne Sitzplatz aus dem Zug geschickt werden. Dieser Fall kommt indes in der Praxis wohl nur in den seltensten Fällen zum Tragen.

Wann ist ein Sitzplatz ohne Reservierung freizugeben?

Gesondert ausgewiesene Sitzplätze (z.B. Kleinkindabteil, Schwerbehindertenplätze, Bahn Comfort Sitzplätze) sind für die berechtigten Personengruppen freizugeben, wenn diese von einer unberechtigten Person genutzt werden.

Müssen reservierte Sitzplätze im Zug ausgewiesen werden?

Es besteht keine Verpflichtung der Bahn, reservierte Sitzplätze im Zug auszuweisen. Entsprechende Informationen sind eine reine Serviceleistung. Dies bedeutet, dass auch ein als nicht reserviert ausgewiesener Sitzplatz reserviert sein kann. Kann ein Fahrgast eine gültige Reservierung nachweisen, so ist der Sitzplatz freizugeben.

Wie lange gilt eine Sitzplatzreservierung?

Eine Sitzplatzreservierung gilt bei der Deutschen Bahn lediglich die ersten 15 Minuten nach Fahrtantritt. Danach verfällt eine Reservierung und der Platz ist für jeden Fahrgast frei verfügbar. Dies gilt auch für den Fall, dass ein reservierter Sitzplatz von einem Fahrgast ohne Reservierung bis zum Ablauf dieser Zeit blockiert wird.

Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, mehrere Sitze zu reservieren, um alleine sitzen zu können.

Wenn ein Fahrgast mehr als 15 Minuten benötigt, um zu seinem Sitzplatz zu gelangen, so verfällt die Reservierung und der Sitzplatz kann nicht mehr eingefordert werden.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf  hinzuweisen, dass im Grundsatz auch kein Anspruch darauf besteht, dass der Sitz während der Bahnfahrt freigelassen wird, wenn zB das Boardrestaurant oder die Toilette aufgesucht wird – auch wenn ein einmal genutzter Sitzplatz von den allermeisten Reisenden respektiert  und nicht „gekapert“ wird.

Muss der reservierte Sitzplatz von anderen Fahrgästen freigegeben werden?

Bei einer bestehenden Reservierung kann darauf bestanden werden, dass dieser von einem Fahrgast, der den Sitzplatz trotz Reservierung nutzt, freigegeben wird. Im Einzelfall kann eine solche Situation auch durch den Zugbegleiter geklärt werden, der dem Betroffenen ggf. einen anderen Sitzplatz zuweisen kann.

Wenn der reservierte Sitzplatz nicht verfügbar ist

Für den Fall, dass ein reservierter Sitzplatz nicht verfügbar, doppelt reserviert oder aufgrund einer Verspätung nicht erreichbar sein sollte und ein Bahnverschulden vorliegt, kann der Reisende einen anderen Platz zugewiesen bekommen.

Der Vorfall sollte vom Zugbegleiter bestätigt werden. Es besteht in diesem Fall ein Entschädigungsanspruch, d.h. das Reservierungsentgelt – nicht die Kosten der gesamten Fahrtkarte - wird zurückgezahlt.

Im Nahverkehr erhält der Reisende eine Entschädigung von 1,00 € je Reservierung, die aufgrund von Bahnverschulden nicht genutzt werden kann.

Bei einem freiwilligen Verzicht auf eine Sitzplatzreservierung besteht jedoch kein Erstattungsanspruch.

Es ist zu beachten, dass der Fahrgast, der eine gültige Reservierung ohne eigenes Verschulden nicht durchsetzen konnte, keinen Anspruch auf einen Sitzplatz hat. Lediglich der Beförderungsanspruch bleibt bestehen.

Kann eine Sitzplatzreservierung nachträglich gebucht werden?

Eine Sitzplatzreservierung kann grundsätzlich auch später hinzugebucht werden. Es besteht keine Verpflichtung dahingehend, die Reservierung bereits bei Erwerb des Fahrscheins vorzunehmen. Oftmals ist die Reservierung noch bis wenige Minuten vor der Zugabfahrt möglich.

Wenn die 2. Klasse überfüllt ist

Ist die 2. Klasse überfüllt, so haben Reisende keinen Anspruch auf einen Sitzplatz in der 1. Klasse. Es liegt im Ermessen der Zugbegleiter, ob diese Reisenden einen Sitzplatz in der 1. Klasse anbieten wollen.

Setzt sich ein Fahrgast eigenmächtig in die 1. Klasse, gilt mit einem Ticket der 2. Klasse als Schwarzfahrer. Daher sollte dies unbedingt vorab mit dem Zugbegleiter geklärt werden.

Auch ein Klassenwechsel ist je nach Ticketausgestaltung möglich, wenn dem Fahrgast kein Platz in der 1. Klasse angeboten werden sollte. In diesem Fall ist die Differenz zwischen den Normalpreisen zu zahlen.

Was gilt für die Mitnahme von Fahrrädern?

Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Sofern der entsprechende Waggon fehlen sollte oder der entsprechende Zug ausfällt, kann die Mitnahme bei Platzmangel verweigert werden. Es besteht somit keine Transportpflicht.

Letzte Änderung: 01.11.2022

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