Wie sieht es aus, wenn die Bahnreise nicht so verläuft, wie Fahrplan und Serviceorientierung dies versprechen?
Sitzplatz
Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten
Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat.
Wer trotzdem einen freien Platz findet, darf ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen.
Ein Fahrschein ohne gleichzeitige Sitzplatzreservierung verbrieft nur dann einen
Beförderungsanspruch, wenn hinreichend Plätze verfügbar sind.
Zugausfall oder Zugverspätung
Fällt ein Zug
aus oder kommt dieser
zu spät und hat dies das Eisenbahnunternehmen zu verantworten, so hat der Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Geld und auf Wunsch in Bargeld.
Haftung
Die
Haftung für Handgepäck, Tiere und Reisegepäck wird durch die
Verordnung (EG) Nr. EG 2021/782 geregelt.
Bei einem Eisenbahnunfall, in dem ein Fahrgast
verletzt oder getötet wurde, müssen Eisenbahnunternehmen einen Vorschuss zahlen, der die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des geschädigten Fahrgastes oder seiner Angehörigen deckt - mindestens jedoch 21.000 Euro.
Letzte Änderung:
18.09.2023