Ansprüche gegen den Veranstalter, wenn die Reise mangelhaft ist

Reiserecht

Je nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Reisende, wenn der Mangel vom Veranstalter nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt wird, selbst für die Mängelbeseitigung sorgen, den Reisevertrag kündigen, den Reisepreis mindern oder vom Veranstalter Schadensersatz verlangen.

Letzte Änderung: 23.10.2018

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.117 Beratungsanfragen

Ich habe jetzt einen nachvollziehbaren Plan in Bezug auf meine weitere Vorgehensweise in meinem Fall. Sehr gute Beratung.

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückantwort, schnelles Angebot, einfache Bezahlung und sehr gute Antwort. Problem gelöst - DANKE!

Bernd Simon