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Individualreisen und der rechtliche Unterschied zu Pauschalreisen

Reiserecht

Eine Individualreise ist eine Reise, bei der der Reisende die einzelnen Reiseleistungen wie Fahrt, Hotel, Ferienwohnung oder Mietwagen entweder selbst oder über einen Vermittler (Agentur) bucht und zusammen stellt. In diesem Fall entstehen getrennte vertragliche Beziehungen zu dem jeweiligen Vertragspartner: ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, ein Mietvertrag mit Hotel oder dem Eigentümer der Ferienwohnung und der Mietwagenfirma. Diese Verträge folgen jeweils ihren eigenen Regeln und bilden auch zusammen keinen Reisevertrag im Sinne des BGB. Es gelten lediglich die für die jeweilige Leistung einschlägigen Vorschriften. Das Reisevertragsrecht kommt nicht pauschal zur Anwendung. Das Gegenstück zur Individualreise ist die Pauschalreise.

Ein Individualreisender hat außerhalb der EU kaum eine Chance auf adäquaten Ersatz für Körperschäden, da es immer auf die ausländischen Regelungen ankommt. Bei einer Pauschalreise kann hingegen der Reiseveranstalter zuständig sein (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht), so das deutsches Recht zur Anwendung kommt.

Auch ansonsten hat ein Individualreisender diverse Nachteile gegenüber einer Pauschalreise hinzunehmen: Es kann in aller Regel kein Ersatzreisender gestellt werden. Darüber hinaus besteht keine Prospekthaftung eines Veranstalters, bei Beschwerden ist sich jeweils direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu wenden. Zu berücksichtigen ist hierbei, daß im Ausland auch das ausländische Recht sowie die dortigen Gepflogenheiten beispielsweise bei der Vergabe von Hotelsternen zur Anwendung kommen.

Letzte Änderung: 12.09.2023

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